Liegenschaftsvermessung

 

In den Städten Kaiserslautern, Koblenz,
Ludwigshafen, Mainz, Trier und Worms sind
behördliche Vermessungsstellen eingerichtet.

Die behördlichen Vermessungsstellen im Sinne des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen führen in eigener Verantwortung Liegenschaftsvermessungen aus, die in Erledigung von eigenen Aufgaben anfallen. Dazu gehören:

  • Teilungsmessungen,
  • Grenzermittlungen und Grenzwiederherstellungen,
  • die Aufteilung von Baulandflächen in Baulandumlegungsgebieten sowie
  • die Einmessung von Gebäuden.

Die Vermessungsergebnisse werden dem zuständigen Katasteramt zur Übernahme eingereicht.

Für private Antragsteller können diese Leistungen aus rechtlichen Gründen nicht erbracht werden.