Bodenordnung

 

Durch Bodenordnungsverfahren werden
Grundstücke eines Plangebietes der Lage
nach rechtlich neu geordnet.

Kaum eine Bebauungsplanung im städtischen Bereich ist ohne eine rechtliche und tatsächliche Neuordnung umzusetzen. Mit den Instrumenten der Umlegung und der Vereinfachten Umlegung nach dem Baugesetzbuch stehen bewährte Mittel zur Realisierung dieser Neu-ordnungen mittels öffentlich rechtlicher Verfahren bereit.

Die Abwicklung der Verfahren obliegt in Rheinland-Pfalz den Umlegungsausschüssen. Die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse ist dabei Aufgabe der Geschäftsstellen, die bei den städtischen behördlichen Vermessungsstellen eingerichtet sind.

Im Zusammenhang mit der Bodenordnung werden vielfach auch Randfragen mit behandelt und rechtsverbindlich geregelt, zum Beispiel:

  • Regelungen zu den landespflegerischen Ersatzflächen
  • Abwicklung von Folgekostenverträgen
  • Entschädigungen bei Planungsschäden